Bundesregierung bringt „Zukunftspakt Ehrenamt“ auf den Weg

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2025 beschlossen. Damit werden erste Maßnahmen umgesetzt, die im Zukunftspakts Ehrenamt der Bundesregierung vereinbart wurden. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für freiwilliges Engagement spürbar zu verbessern und bürokratische Hürden abzubauen. 
Geplant sind unter anderem:

  • Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 bzw. 960 Euro jährlich,
  • Anhebung der Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe auf 50.000 Euro,
  • Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung für kleinere Körperschaften mit bis zu 100.000 Euro Einnahmen,
  • Erweiterung des Haftungsprivilegs für Ehrenamtliche.

Damit sollen bürokratische Hürden sinken und das Engagement in Vereinen spürbar erleichtert werden.

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